Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 23.12.1997

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4310
BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97 (https://dejure.org/1998,4310)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.1998 - 2Z BR 135/97 (https://dejure.org/1998,4310)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - 2Z BR 135/97 (https://dejure.org/1998,4310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung einer Garderobe, die auf dem Treppenabsatz vor der Wohnungseingangstür angebracht wurde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Garderobe; Treppenhaus; Treppenabsatz; Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1 § 15 Abs. 1 und 3 § 10 Abs. 1
    Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer für das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Garderobe im Treppenhaus - auch nicht für Eigentümer!

  • archive.org (Kurzinformation)

    Kein eigenmächtiger Alleingebrauch am Gemeinschaftseigentum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer darf keine Garderobe im Treppenhaus anbringen - Kein eigenmächtiger Alleingebrauch am Gemeinschaftseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 875
  • NZM 1998, 336
  • WuM 1998, 307
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 104/92

    Rücksichtnahme zwischen eng verwandten Wohnungseigentümern

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97
    Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus und erfordert daher eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1992, 358/360; Weitnauer/Lüke § 22 Rn. 16).
  • KG, 04.11.1992 - 24 W 7087/91

    Bauliche Veränderung durch den Einbau eines Schrankes im Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97
    Darauf, ob der Treppenabsatz im Obergeschoß von den übrigen Wohnungseigentümern tatsächlich benutzt wird, kommt es nicht an, denn diese haben jedenfalls gemäß § 16 Abs. 2 WEG die Kosten und Lasten dieses Gebäudeteils gemeinschaftlich mitzutragen (vgl. KG NJW-RR 1993, 403 ).
  • OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05

    Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei Einrichtung einer Garderobe im

    Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die vorgelegten Lichtbilder ausgewertet und dabei einen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG festgestellt hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 875/876).

    Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus und erfordert daher eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 875/876).

  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Sollte bei den Antragstellern daneben auch der Umstand der Disziplinierung von Mitbewohnern eine Rolle spielen, rechtfertigt dies noch keinen Missbrauchsvorwurf (vgl. auch BayObLG NZM 1998, 336; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 15 Rn. 42 a.E.).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 20 W 71/01

    Wohnungseigentum: Maß des Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums durch die

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller mehrfach zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19.2.1998 (= WuM 1998, 307), worauf bereits das Landgericht unter Bezugnahme auf die gänzlich anderen dortigen örtlichen Verhältnisse hingewiesen hat.
  • LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17

    Wohnungseigentumssache: Pflasterung einer gemeinschaftlichen Grünfläche und

    Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Februar 1998 - 2Z BR 135/97 -, Rn. 8, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.12.1997 - 16 Wx 236/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3968
OLG Köln, 23.12.1997 - 16 Wx 236/97 (https://dejure.org/1997,3968)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.1997 - 16 Wx 236/97 (https://dejure.org/1997,3968)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 1997 - 16 Wx 236/97 (https://dejure.org/1997,3968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anfechtung des Beschlusses zur Entziehung des Wohnungseigentums

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 18
    Anfechtung des Beschlusses zur Entziehung des Wohnungseigentums

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit eines Beschlusses zur Entziehung des Wohneigentums bzw. Ausschlusses eines Störers aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1998, 307
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 1b Z 5/88

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren; Rücknahme

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.1997 - 16 Wx 236/97
    Schon aus prozeßökonomischen Gründen ist die Prüfung der sachlichen Richtigkeit der Beschlüsse gemäß § 18 WEG den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entzogen (Allgemeine Meinung: Bay ObLG WUM 1990, 95; KG Berlin, KGR 1994, 74; Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Auflage, § 18 Rn. 43 m.w.N.).

    Nach allgemeiner Meinung (BayObLG WUM 1991, 633; BayObLG WUM 1990, 95; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Auflage, § 48 Rn. 20) richtet sich der Geschäftswert bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, der die Einleitung eines Entziehungsverfahrens nach § 18 ff WEG zum Gegenstand hat, nach dem Interesse der Beteiligten am Behalten der Eigentumswohnung bzw. dem Ausschluß aus der Gemeinschaft.

  • BayObLG, 16.08.1991 - BReg. 2 Z 106/91
    Auszug aus OLG Köln, 23.12.1997 - 16 Wx 236/97
    Nach allgemeiner Meinung (BayObLG WUM 1991, 633; BayObLG WUM 1990, 95; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Auflage, § 48 Rn. 20) richtet sich der Geschäftswert bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, der die Einleitung eines Entziehungsverfahrens nach § 18 ff WEG zum Gegenstand hat, nach dem Interesse der Beteiligten am Behalten der Eigentumswohnung bzw. dem Ausschluß aus der Gemeinschaft.
  • OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang bei Anfechtung eines

    Der Senat hält hierfür - der insoweit herrschenden Meinung folgend - ca. 20% des Verkehrswertes der betroffenen Eigentumswohnungen für angemessen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16.08.1991, BReg 2 Z 106/91, WuM 1991, 633 m.w.N.; OLG Köln, Beschl. v. 23.12.1997, 16 Wx 236/97, WuM 1998, 307).
  • OLG Rostock, 07.03.2006 - 7 W 63/05

    Streitwertfestsetzung eines Anspruch aus § 18 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 WEG

    Soweit die Beschwerdeführer wiederholt eine Entscheidung des OLG Köln (Beschluss v. 23.12.1997, 16 Wx 236/97, WuM 1998, 307) zitieren, wonach der Streitwert mit 20 % des Verkehrswertes der Wohnung zu bemessen sei, so betrifft jene Entscheidung nicht das Klageverfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums nach §§ 18, 19, 51 WEG, sondern das davon zu unterscheidende Beschlussanfechtungsverfahren gemäß §§ 18 Abs. 3, 23 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG.
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